GEMEINDSTUBE TRANSPARENT – ST.LORENZ

Baulandwidmungen
Im Entwicklungsleitbild der Gemeinde St. Lorenz sind die Grundsätze der Wohnbaulandentwicklung klar definiert:
• sparsame Grundinanspruchnahme,
• Baulandschaffung für den heimischen Bedarf,
• landschaftsverträgliche Siedlungsentwicklung in Siedlungsschwerpunkten.

Im Bauausschuss werden immer wieder Widmungsansuchen eingebracht, die nicht im Interesse des Gemeinwohls sind, vielmehr lediglich eine Begünstigung des Widmungswerbers wären.

Widmungsansuchen im Bereich Eich-Grünwinkel

Das dem Gemeinderat zur Kenntnis gebrachte Widmungsansuchen im Bereich Eich-Grünwinkel (Widmung von ca. 11.100 m² Grünland in Bauland) entspricht jedenfalls nicht dem Entwicklungsleitbild der Gemeinde:
• Kein Bedarf an noch mehr Bauland
• Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche
• Kein Siedlungsschwerpunkt
• Erhöhte Lärmbelastung durch Autobahnnähe

Für jede Einzeländerung des Flächenwidmungsplanes ist das Interesse des Gemeinwohls Voraussetzung und dafür bedarf es einer ausführlichen Begründung. Der Baulandbedarf der Gemeinde St. Lorenz für den Zeitraum von 10 Jahren ist im Örtlichen Entwicklungskonzept bzw. Flächenwidmungsplan mit 5 ha. festgeschrieben. Es sind jedoch 14,5 ha. als Wohnbauland gewidmet, ein viel zu großer Überhang an gewidmeten Baugrundstücken (Baulandreserven).

Daher besteht absolut kein Bedarf, wertvolles Grünland in Bauland zu widmen.
In diesem Fall ist eine Widmung in Bauland nicht zu verantworten.